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Grundlagen · Linup: KI sicher am Arbeitsplatz

Sind öffentlich sichtbare Daten automatisch frei für KI?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Nein. Dass etwas im Internet sichtbar ist, heisst nicht, dass Sie es beliebig verwenden dürfen. Texte und Bilder können urheberrechtlich geschützt sein, Angaben über Personen bleiben Personendaten, und Websites können die Nutzung in ihren Bedingungen einschränken. Prüfen Sie vor jeder Verwendung Herkunft, Rechte und Zweck.

Das Problem

Sie möchten eine Liste potenzieller Kundinnen und Kunden erstellen und denken: Die Namen und Adressen stehen ja alle auf den Firmenwebsites und in Verzeichnissen. Warum nicht einfach alles der KI geben und eine schöne Tabelle erstellen lassen?

Oder Sie finden auf einer fremden Website einen gelungenen Text und ein schönes Foto. Beides ist für jeden sichtbar. Die KI könnte es in Sekunden für Ihren eigenen Prospekt umschreiben.

Viele gehen davon aus, was öffentlich ist, sei auch frei. Das ist ein verbreiteter Irrtum, der zu Ärger mit Rechteinhabern, betroffenen Personen oder Mitbewerbern führen kann.

Einfach erklärt

Bei öffentlich sichtbaren Inhalten spielen drei Arten von Rechten eine Rolle:

BereichWorum es gehtBeispiel
UrheberrechtWer einen Text, ein Foto oder eine Grafik geschaffen hat, bestimmt grundsätzlich über deren VerwendungBlogartikel, Produktfotos, Illustrationen
DatenschutzAngaben über Personen bleiben Personendaten, auch wenn sie öffentlich sindName und Funktion auf einer Teamseite, Social-Media-Profile
NutzungsbedingungenWebsite-Betreiber können festlegen, wie ihre Inhalte genutzt werden dürfenVerbot des automatischen Auslesens

Urheberrecht: In der Schweiz regelt das Urheberrechtsgesetz (URG), dass Werke mit individuellem Charakter geschützt sind. Ob ein Text oder Bild öffentlich zugänglich ist, spielt dafür keine Rolle. Wer ihn übernimmt oder stark daran angelehnt umschreiben lässt, braucht in vielen Fällen eine Erlaubnis. Die Vertiefung finden Sie unter KI-Inhalte und Urheberrecht.

Datenschutz: Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) schützt Angaben über bestimmte oder bestimmbare Personen. Hat jemand Daten selbst allgemein zugänglich gemacht, ist die Bearbeitung nach dem DSG zwar eher erlaubt, aber nicht grenzenlos. Der Zweck muss erkennbar sein, und die Bearbeitung muss verhältnismässig bleiben. Welche Angaben auf Personen hinweisen, zeigt Personenbezogene Daten erkennen.

Nutzungsbedingungen: Viele Websites und Plattformen verbieten in ihren Bedingungen das automatische Auslesen, auch Scraping genannt, oder die kommerzielle Weiterverwendung.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

So prüfen Sie, ob Sie öffentliche Inhalte mit KI verwenden dürfen:

  1. Zweck aufschreiben: Notieren Sie in einem Satz, wofür Sie die Inhalte nutzen wollen, etwa «Ideen für eigenen Werbetext sammeln» oder «Adressliste für Werbebriefe erstellen».
  2. Art des Inhalts bestimmen: Handelt es sich um einen Text, ein Bild, Fakten oder Angaben über Personen? Reine Fakten wie Öffnungszeiten sind weniger heikel als gestaltete Texte oder Fotos.
  3. Herkunft prüfen: Suchen Sie auf der Quelle nach Hinweisen wie «Impressum», «Nutzungsbedingungen», «Copyright» oder einer offenen Lizenz wie Creative Commons.
  4. Personenbezug klären: Enthalten die Daten Namen, Kontaktangaben oder Fotos von Personen? Dann überlegen Sie, ob die Betroffenen mit Ihrer Verwendung rechnen müssen.
  5. Eigenes statt Kopie: Lassen Sie die KI nicht fremde Texte umschreiben. Geben Sie ihr stattdessen Ihre eigenen Stichworte und lassen Sie daraus einen neuen Text entstehen.
  6. Bilder selbst erstellen oder lizenzieren: Verwenden Sie eigene Fotos, lizenzierte Bilder oder selbst erzeugte KI-Bilder statt Fundstücke aus dem Netz.
  7. Im Zweifel nachfragen: Fragen Sie den Rechteinhaber um Erlaubnis oder lassen Sie heikle Fälle fachlich prüfen.

Vorlage zum Kopieren

Diese Vorlage hilft Ihnen, die eigene Absicht zu überprüfen. Fügen Sie keine fremden Inhalte ein, sondern beschreiben Sie diese nur:

Ich möchte für meinen Betrieb ([Branche], Schweiz) folgende öffentlich sichtbare Inhalte verwenden:
- Art des Inhalts: [z. B. Texte von Mitbewerber-Websites / Namen und E-Mail-Adressen von Firmenwebsites / Fotos aus Social Media]
- Geplante Verwendung: [z. B. Werbebrief, eigener Prospekt, Analyse]
Erkläre mir in einfacher Sprache:
1. Welche Rechte (Urheberrecht, Datenschutz, Nutzungsbedingungen) betroffen sein könnten.
2. Welche Fragen ich vor der Verwendung klären sollte.
3. Welche rechtlich unbedenklichere Alternative es gibt.
Weise darauf hin, dass es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt.

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben möglichst konkret; die Antwort ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Worauf Sie achten müssen

  • Werbung an gesammelte Adressen: Wer öffentlich gefundene E-Mail-Adressen für Werbung nutzt, muss in der Schweiz auch die Regeln gegen unlauteren Wettbewerb beachten. Massenwerbung ohne Einwilligung ist grundsätzlich unzulässig.
  • Fotos von Personen: Neben dem Urheberrecht des Fotografen gilt das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person.
  • KI-Antworten mit fremdem Material: Auch wenn eine KI einen Text liefert, kann er Passagen enthalten, die geschützten Werken stark ähneln. Prüfen Sie wichtige Texte vor der Veröffentlichung.
  • Plattformregeln: Soziale Netzwerke verbieten das automatische Sammeln von Profildaten meist ausdrücklich. Verstösse können zur Sperrung des Kontos führen.
  • Einzelfall prüfen: Die Rechtslage hängt stark vom konkreten Fall ab. Die Datenschutzseite vertieft Öffentliche Daten und Datenschutz; verbindliche Auskünfte gibt eine Fachperson.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Ein Gartenbauunternehmen im Kanton Schwyz wollte neue Kunden gewinnen. Der Juniorchef plante, mit KI die Kontaktangaben aller Liegenschaftsverwaltungen aus der Region von deren Websites zusammenzutragen und eine Werbemail zu verschicken. Für die eigene Website wollte er zudem den Text eines Mitbewerbers umschreiben lassen.

Vorher hielt er beides für unproblematisch. Nachher klärte er mit der Vorlage die Fragen und sprach mit seiner Treuhänderin. Statt Massenmails verschickt er nun einen persönlichen Brief an ausgewählte Verwaltungen, deren allgemeine Geschäftsadresse er verwendet. Den Website-Text liess er aus eigenen Stichworten neu schreiben.

So hilft Ihnen Alpasana

Damit alle im Team wissen, welche Daten in KI-Werkzeuge gehören und welche nicht, bietet Linup: KI sicher am Arbeitsplatz einen Online-Kurs mit acht Modulen und Quiz. Der Umgang mit Daten und das Prüfen von KI-Ergebnissen sind Kernthemen, ohne dass Technikkenntnisse nötig sind.

Jede Person erhält ein Zertifikat mit QR-Code und öffentlicher Verifikation. Der Betrieb erhält pro Person eine Nachweismappe und auf Wunsch einen Firmen-Rapport als PDF.

Häufige Fragen

Darf ich Informationen aus Wikipedia mit KI verwenden?

Wikipedia-Texte stehen unter einer offenen Lizenz, die eine Weiterverwendung erlaubt, wenn Sie bestimmte Bedingungen einhalten, etwa die Namensnennung und die gleiche Lizenz. Fakten daraus können Sie in eigenen Worten nutzen. Prüfen Sie die Angaben trotzdem, denn auch Wikipedia kann Fehler enthalten.

Sind Angaben aus dem Handelsregister frei verwendbar?

Das Handelsregister ist öffentlich, damit sich Geschäftspartner informieren können. Für diesen Zweck dürfen Sie die Angaben nutzen. Ob eine andere Verwendung, etwa für Werbung, zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Darf eine KI meine öffentliche Website zum Training nutzen?

Das ist rechtlich umstritten und wird international diskutiert. Sie können über die Datei robots.txt bestimmten Webcrawlern den Zugriff verwehren. Mehr dazu unter robots.txt und Urheberrecht.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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