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Branchen · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Darf KI Schulnoten vergeben?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Noten und Leistungsbeurteilung sind pädagogische und rechtlich geregelte Entscheide der Lehrperson und dürfen nicht an eine KI delegiert werden. KI kann höchstens Hilfsmittel sein, etwa bei Strukturen oder Formulierungen, ohne Schülerdaten in nicht freigegebene Dienste einzugeben. Klären Sie Vorgaben mit Schulleitung und Schulaufsicht.

Das Problem

Sie sind unsicher, welche Rolle KI bei der Benotung von Schülerleistungen haben darf. Der Gedanke ist naheliegend: Dreissig Aufsätze zu korrigieren und zu bewerten ist mühsam, und KI-Werkzeuge versprechen, Texte in Sekunden zu analysieren und Noten vorzuschlagen. Manche Lehrpersonen probieren es, andere erhalten entsprechende Angebote von Anbietern.

Doch Benotung ist mehr als Rechnen: Sie beurteilt die Leistung eines Kindes im Kontext von Lernzielen, Unterricht und Entwicklung. Sie hat Folgen für Übertritte, Zeugnisse und Laufbahnen. Fehler oder Verzerrungen können Kindern schaden. Zudem gelten Vorgaben zu Beurteilung, Transparenz und Datenschutz.

Diese Seite erklärt in einfacher Sprache, warum die Beurteilung bei der Lehrperson bleibt und wo KI eine begrenzte, unterstützende Rolle spielen kann. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Massgeblich sind die Vorgaben Ihres Kantons und Ihrer Schule.

Einfach erklärt

Beurteilung ist Sache der Lehrperson. In der Schweiz regeln die Kantone das Schulwesen, einschliesslich der Beurteilung. Lehrpersonen beurteilen Leistungen nach den geltenden Vorgaben und tragen dafür die Verantwortung. Notenvergabe, Übertrittsentscheide und Zeugnisse sind rechtlich bedeutsam und müssen nachvollziehbar und begründbar sein.

KI erfüllt diese Anforderungen nur begrenzt. Sprachmodelle liefern Texte, deren Zustandekommen oft nicht nachvollziehbar ist. Sie können inkonsistent bewerten, Muster aus den Trainingsdaten übernehmen, Kinder mit anderer Erstsprache oder anderem Schreibstil benachteiligen und Fehler selbstsicher begründen.

Regulierung. Die EU-KI-Verordnung stuft KI-Systeme, die Lernergebnisse bewerten oder Zugang zu Bildung steuern, als Hochrisiko-Systeme ein (siehe Verordnung, Anhang III). Auch wenn Schweizer Schulen nicht automatisch unter diese Verordnung fallen, zeigt das, wie heikel das Thema gilt. Details zur Einordnung: KI im Bildungsbereich als Hochrisiko.

AufgabeKI als Hilfe?Bemerkung
Noten oder Punkte vergebenNeinEntscheid der Lehrperson
Bewertungsraster entwerfenJa, als EntwurfLehrperson prüft und entscheidet
Feedback-Formulierungen vorbereitenJa, ohne echte SchülerdatenSiehe Feedback vorbereiten
Texte auf KI-Herkunft «prüfen»Nicht zuverlässigSiehe KI-Detektoren
Fehlerhinweise bei RechtschreibungTeilweise, mit PrüfungHilfsmittel, keine Bewertung

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Klären Sie die Vorgaben. Fragen Sie Schulleitung oder Schulaufsicht, welche Regeln für KI und Beurteilung gelten. Viele Kantone und Schulen arbeiten an Empfehlungen. Stand Oktober 2026 sind sie unterschiedlich weit.
  2. Beurteilen Sie selbst. Lesen und bewerten Sie Schülerarbeiten nach Ihrem Raster. Das Raster erstellen Sie mit KI-Hilfe, wenn Sie wollen, siehe Bewertungsraster.
  3. Verwenden Sie KI nur als Hilfsmittel. Für Textentwürfe, Aufgabenideen oder Strukturen ohne echte Schülerdaten. Nicht für Bewertung oder Notenvorschläge.
  4. Schützen Sie Schülerdaten. Geben Sie keine Arbeiten mit Namen oder persönlichen Inhalten in nicht freigegebene Werkzeuge. Siehe KI und Datenschutz in der Schule.
  5. Machen Sie Beurteilung transparent. Kriterien vorab bekannt geben, Begründungen ermöglichen, Rückfragen zulassen.
  6. Kommunizieren Sie mit Eltern und Kindern. Erklären Sie, wie beurteilt wird und welche Rolle KI im Unterricht hat. Das schafft Vertrauen.
  7. Beobachten Sie Entwicklungen. Regeln und Werkzeuge ändern sich. Besprechen Sie Fragen im Kollegium und mit der Schulleitung.
  8. Halten Sie fest, was gilt. Eine einseitige Schulregel zur KI-Nutzung schafft Klarheit. Eine Vorlage bietet Regeln für KI an der Schule.

Prompt zum Kopieren für eine Schulregel (ohne Schülerdaten)

Erstelle den Entwurf einer einseitigen Regel «KI und Beurteilung» für eine Schule in der Schweiz ([Stufe], Kanton [Kanton]). Sie soll in einfacher Sprache festhalten:
1. Wer beurteilt: die Lehrperson, nicht die KI.
2. Wofür KI von Lehrpersonen genutzt werden darf (z. B. Entwürfe für Raster und Aufgaben) und wofür nicht (z. B. Bewertung von Schülerarbeiten, Notenvorschläge, Eingabe von Schülerdaten).
3. Wie Transparenz gegenüber Kindern und Eltern hergestellt wird.
4. Wer bei Fragen zuständig ist: [Rolle].
Hinweis: Weise darauf hin, dass kantonale Vorgaben und Datenschutz von der Schulleitung und zuständigen Stellen geprüft werden müssen. Erfinde keine Gesetzesartikel.

Lassen Sie den Entwurf von Schulleitung und Datenschutzverantwortlichen prüfen.

Worauf Sie achten müssen

  • Verzerrung und Benachteiligung. KI-Systeme können Texte unterschiedlich bewerten, etwa je nach Sprachstil, Herkunft oder Thema. Das widerspricht dem Grundsatz der fairen Beurteilung.
  • Nachvollziehbarkeit. Eine Note muss begründet werden können. Aussagen einer KI sind oft nicht überprüfbar.
  • Datenschutz. Schülerarbeiten und Leistungsdaten sind Personendaten. Öffentliche Schulen unterstehen dem kantonalen Datenschutzrecht. Hinweise bietet der EDÖB. Den Einzelfall prüft die zuständige Stelle.
  • Rechtsschutz. Beurteilungen können angefochten werden. Dann zählen nachvollziehbare Kriterien und die Verantwortung der Lehrperson.
  • KI-Detektoren sind unzuverlässig. Wenn Sie vermuten, dass ein Text von einer KI stammt, sind Detektoren kein Beweis. Sprechen Sie mit dem Kind. Siehe KI-Detektoren in der Schule.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Sekundarschule im Kanton Aargau diskutiert im Kollegium, ob KI beim Korrigieren helfen darf. Frau Müller, Lehrperson und Mitglied der Schulleitung, moderiert.

Vorher wollten einzelne Kolleginnen Aufsätze zur «Vorbewertung» in ein KI-Werkzeug geben. Nachher einigt sich das Kollegium nach Rücksprache mit der Schulaufsicht: KI darf für Entwürfe von Rastern, Aufgaben und Feedbackbausteinen genutzt werden, nicht für Bewertung und nicht mit Schülerdaten. Die Regel wird den Eltern am Elternabend erklärt.

Nachher fühlen sich Eltern und Kinder informiert. Ein Kollege testet die Raster-Entwürfe und bringt Erfahrungen ins Team ein. Die Regeln werden jährlich überprüft.

So hilft Ihnen Alpasana

Die KI-Weiterbildung für Unternehmen vermittelt laut Beschreibung, KI-Ergebnisse und Daten sorgfältig zu behandeln, mit Schweizer Praxisbezug, Datenschutz und dem EU AI Act bei EU-Bezug als Lerninhalten. Das hilft, Möglichkeiten und Grenzen von KI zu verstehen.

Sie ist nicht für Schulen zugeschnitten. Für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit. Rechtliche Beurteilungen im Schulrecht erfolgen über die zuständigen Stellen.

Häufige Fragen

Darf ich KI nutzen, um mir bei der Korrektur eine zweite Meinung zu holen?

Mit echten Schülerarbeiten nicht ohne Freigabe und geklärten Datenschutz. Ohne echte Daten können Sie Kriterien und Beispiele mit KI prüfen, die Beurteilung bleibt bei Ihnen.

Gilt die EU-KI-Verordnung für Schweizer Schulen?

Nicht automatisch. Sie kann für Anbieter und Anwendungen mit EU-Bezug relevant sein. Sie zeigt aber, dass Bildungsbewertung als besonders heikel gilt. Fragen Sie Ihre Schulaufsicht.

Was tun, wenn ein Anbieter KI-Notenvorschläge verkauft?

Prüfen Sie kritisch: Rechtsgrundlage, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit, Verzerrungsrisiken. Besprechen Sie das mit Schulleitung und Aufsicht, bevor Sie etwas einführen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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