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Branchen · KI-Weiterbildung für Unternehmen

Rezeptfotos mit KI auslesen: Was muss die Apotheke klären?

Stand 10.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Rezepte sind besonders schützenswerte Gesundheitsdaten und fallen unter das Berufsgeheimnis. Bevor Sie Rezeptfotos mit KI auslesen, müssen Rechtsgrundlage, Vertrag mit dem Anbieter, Speicherort, Zugriff und Verwendung klar sein. In allgemeine KI-Chats gehören Rezeptbilder nicht. Lassen Sie das Vorhaben fachlich und rechtlich prüfen.

Das Problem

Kundinnen und Kunden schicken Fotos von Rezepten per Messenger, E-Mail oder App, damit ihre Medikamente bereitliegen. Das Abtippen kostet Zeit. Es liegt nahe, eine KI-Texterkennung einzusetzen, die den Text aus dem Bild liest und in Ihr System überträgt. Ob das zulässig ist, ist unklar, und Sie sind unsicher, ob Sie Rezeptbilder mit einem KI-Werkzeug verarbeiten dürfen.

Rezepte enthalten Name, Geburtsdatum, Versicherungsangaben, Diagnosen oder Hinweise darauf, verordnete Medikamente und Angaben der Ärztin. Das sind Gesundheitsdaten und gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten. Für Apothekerinnen und Apotheker gilt zudem ein Berufsgeheimnis.

Ein falscher Umgang kann rechtliche Folgen haben und das Vertrauen der Kundschaft beschädigen. Diese Seite erklärt, welche Punkte Sie klären müssen, bevor Sie ein KI-Werkzeug einsetzen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Einfach erklärt

Wenn Sie ein Rezeptfoto in ein KI-Werkzeug laden, geben Sie Gesundheitsdaten an einen Dienstleister weiter. Das wirft mehrere Fragen auf:

FrageWorum es geht
RechtsgrundlageDürfen Sie die Daten für diesen Zweck so bearbeiten? Dafür braucht es eine klare Grundlage, etwa den Zweck der Abgabe oder eine Einwilligung.
BerufsgeheimnisRezeptinformationen unterliegen dem Berufsgeheimnis. Die Weitergabe an Dritte braucht besondere Voraussetzungen.
AuftragsbearbeitungWenn ein Anbieter Daten in Ihrem Auftrag bearbeitet, braucht es einen Vertrag mit Pflichten zu Sicherheit, Zweck und Weitergabe.
Speicherort und ZugriffWo liegen die Daten, wer kann sie einsehen, werden sie ins Ausland übermittelt?
Verwendung durch den AnbieterWird mit den Daten trainiert oder werden sie für andere Zwecke genutzt?
Information der BetroffenenWissen die Kundinnen, dass ihre Rezeptdaten mit einem solchen Dienst bearbeitet werden?
SicherheitVerschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokolle

Allgemeine KI-Chats sind für solche Daten nicht geeignet. Anders kann es bei spezialisierten, vertraglich abgesicherten Lösungen für das Gesundheitswesen aussehen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Prompt zum Kopieren für die Anbieterprüfung

Erstelle einen Fragenkatalog, mit dem eine Apotheke in der Schweiz einen Anbieter von KI-Texterkennung für Rezeptbilder prüft. Berücksichtige: Gesundheitsdaten, Berufsgeheimnis, Datenschutz.

Gliedere in: Rechtliches und Vertrag, Speicherort und Zugriff, Verwendung der Daten (Training, Weitergabe), Sicherheit, Qualität der Erkennung (Fehlerrate bei Handschrift), Verantwortung bei Fehlern, Ausstieg und Löschung.
Formuliere je Bereich 4 bis 6 konkrete Fragen in einfacher Sprache und füge ein Feld «Antwort des Anbieters» hinzu.
Regeln: Keine rechtlichen Behauptungen als sicher darstellen, keine Gesetzesartikel erfinden. Weise darauf hin, dass die Antworten von einer Fachperson für Datenschutz und Recht geprüft werden müssen. Gib keine echten Rezeptdaten ein.

Senden Sie den Katalog dem Anbieter und bewahren Sie die schriftlichen Antworten auf.

So lösen Sie es mit KI – Schritt für Schritt

  1. Klären Sie Zweck und Notwendigkeit. Wofür brauchen Sie die Texterkennung, und welche Alternativen gibt es (Abtippen, andere Eingabewege)? Der Nutzen muss die Risiken rechtfertigen.
  2. Beziehen Sie Verantwortliche ein. Apothekenleitung, Datenschutzverantwortliche und IT klären gemeinsam. Bei Unsicherheit holen Sie Rechtsrat.
  3. Prüfen Sie den Anbieter. Verwenden Sie den Fragenkatalog. Entscheiden Sie nicht nach Prospekt, sondern nach schriftlichen Antworten.
  4. Schliessen Sie einen Vertrag ab. Ein Auftragsbearbeitungsvertrag legt Pflichten zu Zweck, Sicherheit, Unterauftragnehmern und Löschung fest. Siehe Auftragsbearbeitung prüfen.
  5. Klären Sie Auslandsbezug. Wo werden Daten verarbeitet? Bei Übermittlung ins Ausland gelten zusätzliche Anforderungen.
  6. Testen Sie nur mit erfundenen Rezepten. Prüfen Sie Genauigkeit, besonders bei Handschrift, Dosierungen und Medikamentennamen. Fehler in der Erkennung können gefährlich sein.
  7. Legen Sie die Prüfung der Ergebnisse fest. Jede erkannte Verordnung wird von Fachpersonal kontrolliert, bevor sie verwendet wird. Siehe Medikationslisten und KI.
  8. Informieren Sie Betroffene und dokumentieren Sie. Ergänzen Sie die Datenschutzerklärung, halten Sie Entscheide fest und prüfen Sie regelmässig.

Worauf Sie achten müssen

  • Besonders schützenswerte Daten. Gesundheitsdaten verlangen erhöhten Schutz. Hinweise bietet der EDÖB, Grundlage ist das Datenschutzgesetz.
  • Berufsgeheimnis. Für Apothekerinnen und Apotheker gilt Art. 321 StGB. Die Weitergabe von Informationen an Dienstleister ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das beurteilt eine Fachperson im Einzelfall.
  • Keine Rezepte in allgemeine KI-Chats. Private oder frei zugängliche Werkzeuge sind ungeeignet, selbst wenn es «nur kurz» sein soll.
  • Fehlerrisiko bei Erkennung. Handschrift, Abkürzungen und Dosierungen werden oft falsch gelesen. Ein Fehler kann Folgen für Patientinnen haben, also muss jede Übernahme geprüft werden.
  • Verantwortung bleibt bei der Apotheke. Auch bei externen Dienstleistern tragen Sie die Verantwortung gegenüber Kundschaft und Behörden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel: Eine Apotheke in Winterthur erhält täglich Rezeptfotos per Mail. Frau Müller aus der Administration schlägt vor, eine KI für das Abtippen zu nutzen.

Vorher dachte sie an ein frei zugängliches Werkzeug. Nachher legt sie den Vorschlag der Apothekerin und der Datenschutzverantwortlichen vor. Diese verlangen einen Fragenkatalog an einen spezialisierten Anbieter. Die Antworten zeigen: Speicherort unklar, Training mit Kundendaten nicht ausgeschlossen, kein Vertrag.

Nachher wird das Vorhaben zurückgestellt. Die Apotheke verbessert stattdessen den Eingangsweg über einen geschützten Kanal und tippt weiter ab. Der Fragenkatalog bleibt für künftige Anbieter erhalten.

So hilft Ihnen Alpasana

In der KI-Weiterbildung für Unternehmen sind laut Beschreibung Schweizer Praxisbezug und Datenschutz Lerninhalte, ebenso der verantwortungsbewusste Umgang mit Unternehmensdaten. Mitarbeitende lernen, KI für Verwaltung, Kommunikation, Analyse und Texte einzusetzen und Daten sorgfältig zu behandeln.

Eine rechtliche Beurteilung von Rezeptverarbeitung bietet das nicht. Für Firmenlösungen und Teambuchungen gibt es eine Kontaktmöglichkeit.

Häufige Fragen

Darf ich ein Rezeptfoto in einen KI-Chat hochladen, um es abzutippen?

Nein, nicht in allgemeine KI-Chats. Rezepte sind Gesundheitsdaten unter Berufsgeheimnis. Nur geprüfte, vertraglich abgesicherte Lösungen kommen überhaupt in Betracht, nach fachlicher und rechtlicher Prüfung.

Reicht die Einwilligung der Kundin?

Eine Einwilligung kann eine Rolle spielen, muss aber informiert und freiwillig sein und löst nicht alle Fragen, etwa zum Berufsgeheimnis und zur Sicherheit. Lassen Sie es im Einzelfall prüfen.

Was ist mit Rezepten, die per Messenger eingehen?

Auch Messenger-Kanäle sind datenschutzrechtlich heikel. Bieten Sie Kundschaft nach Möglichkeit sichere Wege an und legen Sie Regeln im Team fest.

Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell verantwortet von der Alpasana GmbH · 10.10.2026. So arbeitet die Redaktion · Fehler entdeckt? Melden Sie es uns.

Quellen

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